Quarantäne mit KiTa oder Grundschulkind

Ein KiTa- oder Grundschulkind muss wegen Kontakt zu einer positiven Person in Quarantäne.

  • Ihr Kind muss sich zu Hause aufhalten. Wenn möglich sollten sich die Familienmitglieder aufteilen. Ihr KiTa- oder Grundschulkind muss sicherlich altersbedingt betreut werden. Dazu sollte ein Elternteil ausgewählt werden.
  • Geschwisterkinder müssen mindestens bis zum negativen Testergebnis des Haushaltsmitglieds in Quarantäne bleiben.
  • Wenn der Haushalt sich aufteilen kann (Bsp.: Mutter betreut das Kind in Quarantäne, Vater und ein weiteres Kind trennen sich räumlich/zeitlich ab), sind der Vater und das Geschwisterkind nicht in Quarantäne. Das Geschwisterkind kann nach negativem Ergebnis des Kindes mit Kontakt zum positiven Fall wieder eine Einrichtung besuchen, ebenso kann der Vater arbeiten gehen.
  • Sind keine Testungen möglich (Kapazitätsgründe), müssen Geschwisterkinder leider in Quarantäne bleiben.
  • Sollte Ihr Kind positiv getestet werden gelten diese Vorgaben nicht, Sie erhalten einen Anruf mit entsprechenden Vorgaben zum weiteren Ablauf.

Aufgrund des derzeit hohen Aufkommens verständigt sich das Gesundheitsamt bei einem positiven Fall eines Schul- oder KiTa-Kindes zunächst mit der Einrichtung. Daher gibt Ihnen zunächst die Einrichtung Informationen zum weiteren Ablauf. Grundsätzlich erfolgt auch eine Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt. Dabei wird mit Ihnen das weitere Vorgehen abgesprochen, im Verlauf geht Ihnen ein offizieller Bescheid über die Quarantäne zu.


Quelle: https://www.lkspn.de/aktuelles/coronavirus/informationen_coronavirus.html



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