Zusätzliche Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld

Liebe Eltern von Schul- und Kita-Kindern,

unser Dachverband der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband informiert aufgrund von Anfragen zu dem Thema der zusätzlichen Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld und entsprechende Bescheinigungen, die von Kitas und Schulen auszustellen sind, damit sie diese bei ihrer jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse einreichen können.

Kurz zum Sachverhalt: Gesetzlich versicherte Eltern und Pflegeeltern können im Jahr 2021 pro Kind und Elternteil 20 statt wie sonst üblich 10 Tage Kinderkrankengeld beantragen. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch um 20 auf 40 Tage pro Kind und Elternteil, maximal bei mehreren Kindern auf 90 Tage.

Der Anspruch besteht nun auch, wenn ein Kind zu Hause betreut werden muss, weil Schulen oder KiTas geschlossen sind, die Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben oder der Zugang zum Betreuungsangebot der KiTa eingeschränkt wurde. Eltern können das Kinderkrankengeld auch beantragen, wenn sie im Homeoffice arbeiten könnten.

Diese neue Regelung gilt rückwirkend ab 5. Januar 2021.

Abgerechnet werden die zusätzlichen Leistungen über die Krankenkassen. Dazu muss von den Eltern ein Antrag eingereicht werden, zusammen mit einer entsprechend gültigen Bescheinigung der Schule oder der Kita.

Die entsprechenden Formulare erhalten alle „HdF-Eltern“ auf Anfrage bei Ihrer jeweiligen Einrichtungsleiterin bzw. Leiter ab Donnerstag, den 14.01.2021.